AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bamefa GmbH

  1. Geltung der Bedingungen
    Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kunden. Abweichungen oder besondere Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die bamefa GmbH sie schriftlich bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wenn nicht anders angegeben, sind wir 30 Tage an unser Angebot gebunden. Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Jede Nebenabrede bedarf der Schriftform. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der bamefa GmbH zustande.
  3. Preise
    Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angeführten Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieser Preis ist ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab Sitz der bamefa GmbH. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen und 5% übersteigen, können an den Käufer weitergegeben werden.
  4. Zahlungsbedingungen
    Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Die bamefa GmbH behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Barnachnahme oder Barzahlung zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen sind. Der bamefa GmbH steht das Recht zu, einen in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Bankkonto der bamefa GmbH endgültig gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die bamefa GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt.
  5. Abnahme
    Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. Ist nichts anderes vereinbart, so gilt der Sitz der bamefa GmbH als Abnahmeort. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann die bamefa GmbH durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Steht der bamefa GmbH ein Schadensersatzanspruch zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, Stornierung oder Rücktritt, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die bamefa GmbH einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
  6. Lieferungen
    Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Kosten und Verantwortung für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann die bamefa GmbH die Annahme verweigern. Die bamefa GmbH ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer die bamefa GmbH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens sechs Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer sechs Wochen. Die bamefa GmbH liefert nach üblichem technischen Standard. Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleiben der bamefa GmbH vorbehalten.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der bamefa GmbH.
  8. Gewährleistung
    Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muss der bamefa GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen 3 Werktagen nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die bamefa GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Für Waren, die die bamefa GmbH nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der bamefa GmbH über.
  9. Haftung
    Die bamefa GmbH übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherung der Hersteller und Vorlieferanten. Insoweit sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der bamefa GmbH, bzw. das durch den Standort der bamefa GmbH bestimmte Gericht. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist das durch den Standort der bamefa GmbH bestimmte Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  11. Salvatorische Klausel
    Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vereinbaren. Kommt keine gemeinsame Vereinbarung zustande, treten die gültigen gesetzlichen Regelungen in Kraft. Alle anderen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
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